Einsatzdienst

Allgemeine Informationen und Aufgabenbereiche.

Allgemeines

Die Gemeinde hat nach Artikel 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Dazu müssen sie zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Freiwillige Feuerwehr Pleinfeld ist somit eine Einrichtung der Marktgemeinde Pleinfeld.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können. Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Straße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreicht werden kann.

Das Schutzgebiet der Freiwilligen Feuerwehr Pleinfeld erstreckt sich auf die Marktgemeinde Pleinfeld, in der etwa 8.000 Bürgerinnen und Bürger leben. Sie liegt mit ihren 35 Ortsteilen im nördlichen Teil des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen. Zehn dieser Ortsteile (Allmannsdorf, Dorsbrunn, Hohenweiler, Mannholz, Mischelbach, St. Veit, Ramsberg am Brombachsee, Stirn, Veitserlbach und Walting) haben wiederum eine eigene Freiwillige Feuerwehr, die durch uns im Einsatzfall unterstützt oder bei größeren Schadensereignissen nachalarmiert werden. Darüber hinaus werden wir auch zur nachbarschaftlichen Löschhilfe in den angrenzenden Landkreis Roth alarmiert. Die Freiwillige Feuerwehr Pleinfeld bewältigt jedes Jahr zwischen 80 und 100 Einsätze.

 

 

 

 

 

 

Aufgabenbereiche

Die nachfolgende Auflistung soll die Breite und Komplexität der von der Freiwilligen Feuerwehr Pleinfeld wahrgenommenen Aufgabenfelder darstellen. Sie setzt sich zusammen aus den gesetzlich vorgegebenen Pflichtaufgaben und freiwilligen Aufgaben, die der Feuerwehr i.d.R. durch die Gemeinde zugewiesen werden. Die nachstehende Aufzählung ist exemplarisch und nicht abschließend:


Einsatzdienst

  • Menschen- und Tierrettung
  • Beseitigung drohender Brand- oder Explosionsgefahren
  • Bekämpfung von Bränden
  • Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen
  • Absichern, Abräumen und Säubern von Schadensstellen zur Schadensbekämpfung oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren
  • Einsatz und Beteiligung bei Großschadensereignissen
  • Verkehrsunfälle
  • Bahnunfälle
  • Wasserschäden
  • Sturmschäden
  • Türöffnungen (in Notfällen oder bei Amtshilfe)
  • Einweisung und evtl. Ausleuchten für Hubschrauberlandungen
  • Abwehr von Umweltgefahren und Schäden durch gefährliche Stoffe und Güter
  • Beseitigung von Betriebsstoffen auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen
  • Beseitigung von Verkehrshindernissen
  • Unterstützung des Rettungsdienstes durch Drehleiterrettung bzw. Tragehilfe
  • Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Verordnungen
  • Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen
  • Unterstützung bei Festveranstaltungen (z.B. Sicherung / Sperrung bei Umzügen)
  • Mitwirkung im Katastrophenschutz
  • Amtshilfe zur Unterstützung anderer Organisationen wie z.B. Polizei
  • Gestellung von Geräten (nach Weisung)
  • Leichenbergung
  • Beseitigung von Gefahrenquellen auf Privatgrundstücken
  • Nachbarschaftshilfe in anderen Gemeinden im Rahmen der Alarmierungsplanung oder auf deren Ersuchen


Ausbildungsdienst

  • Durchführung der Feuerwehr-Grundausbildung
  • Vorgeschriebener regelmäßiger Übungsdienst nach FwDV 2
  • Stellung von Ausbildern und Schiedsrichtern für überörtliche Ausbildungsstellen
  • Brandschutzerziehung für Kindergärten und Schulen
  • Brandschutzaufklärung


Technischer Dienst

  • Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft
  • Allgemeine Geräte- und Fahrzeugwartung
  • Unterhalt der Gerätehäuser
  • Kleiderkammer
  • Schlauchwerkstatt
  • Funkwerkstatt
  • Atemschutzwerkstatt


Verwaltungsdienst

  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben
  • Personalverwaltung
  • Einsatzvor- und Einsatznachbearbeitung, Statistiken
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Führung von externen Gruppen (Kindergärten, Schulen, Jugendfeuerwehren)
  • Mitgliederwerbung
  • Beschaffung von Feuerwehrbedarf aller Art
  • Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Feuerwehrbedarfsplänen

Sie haben Fragen?

Kommandant

 

Christian Arnold

Stv. Kommandant

 

Andreas Rixner

Stv. Kommandant

 

Fabian Kress