Rauchwarnmelder

Seit dem 01. Januar 2018 muss jeder Privathaushalt mit Rauchmeldern ausgestattet sein.

In Bayern gilt für Neubauten seit dem 01. Januar 2013 die sogenannte Rauchmelderpflicht. Das bedeutet, dass in allen Kinder- bzw. Schlafzimmern und in jedem Flur, der zu einem Aufenthaltsraum führt ein sogenannter Rauchwarnmelder installiert sein muss. Geregelt ist dies in der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Da die für Bestandsbauten geltende Übergangsfrist zum Jahresende ausläuft, möchten wir Sie daran erinnern, dass in Bayern ab dem 01. Januar 2018 jeder Privathaushalt mit Rauchmeldern ausgestattet sein muss.

Wie funktioniert ein Rauchwarnmelder?

Rauchmelder können einen Brand nicht verhindern, aber sie alarmieren die Bewohner durch ein lautes Alarmsignal, sobald sich eine Schicht Rauch an der Decke gebildet hat. Dies kann besonders Nachts Leben retten, da der tödliche Rauch im Schlaf durch den Geruchsinn nicht erkannt werden kann.

Wer ist dafür verantwortlich, dass Rauchmelder installiert und gewartet werden?

Bei der Anschaffung von Rauchmeldern stellt sich zunächst die Frage, wer dafür verantwortlich ist - Mieter oder Vermieter. Im Normalfall ist der Wohnungseigentümer (i.d.R. der Vermieter) verpflichtet seine Wohnungen mit Rauchmeldern auszustatten. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist, soweit im Mietvertrag nichts anderes vermerkt ist, der Mieter verantwortlich.

Mindest- oder Optimalschutz?

Laut Gesetzgeber ist nur der sog. Mindestschutz vorgeschrieben, das bedeutet, dass in allen Kinder- bzw. Schlafzimmern und in jedem Flur, der zu einem Aufenthaltsraum führt, ein sogenannter Rauchwarnmelder installiert sein muss. Experten und Feuerwehren raten allerdings dazu, jeden Raum in dem eine Brandentstehung möglich ist, mit einem Rauchmelder auszustatten um den größtmöglichen Schutz zu erlangen.

Weitere Informationen?

www.rauchmelder.de
www.rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-bayern

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