Erstausbildung
Vorgaben nach FwDV 7 (Atemschutz)
Ausbildung nach FwDV 2
Die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger wird nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) „Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren“ durchgeführt. Die Ausbildung findet im Atemschutzzentrum in Pleinfeld statt. Ausbilder für Atemschutzgeräteträger, die nach FwDV 2 ausgebildet sind, führen die Ausbildung durch. Sie werden von Atemschutzgerätewarten und weiteren geeigneten Personen unterstützt.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz. Bei der Ausbildung sollen sich die Einsatzkräfte an die mit dem Tragen von Atemschutzgeräten verbundenen erschwerten Einsatzbedingungen gewöhnen, sich gemäß den Einsatzgrundsätzen richtig verhalten und die Geräte fehlerfrei handhaben können. Hierfür sind Übungen anzusetzen, die Sicherheit im Umgang mit dem Gerät vermitteln, um auch in gefährlichen Situationen Ruhe und Besonnenheit zu bewahren.
Die Ausbildung setzen sich aus einem Mix aus theoretischen und praktischen Inhalten zusammen:
- Grundlagen der Atmung
- Atemgifte
- Gefahren und Hygiene im Atemschutzeinsatz
- Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung, dem Atemschutzgerät und der Ausrüstung
- Schlauchmanagement
- Absuchen von Räumen
- Die Ampelregelung zur Türöffnung
- Brandbekämpfung und Retten von Personen im Innenangriff
- Verhalten im Notfall
Alle Inhalte werden in Einsatzübungen zusammengeführt und vertieft. Die Einsatzkräfte können nach dem Lehrgang die Aufgabe des Atemschutzgeräteträgers übernehmen.
Bilder aus der Erstausbildung
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Freiwillige Feuerwehr Pleinfeld
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Seilergasse 8
91785 Pleinfeld
Atemschutzzentrum Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen
09144 927582
atemschutz@feuerwehr-pleinfeld.de
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