Es hat gebrannt! Was tun?

Hinweise für die Reinigung und Entsorgung nach einem Brand.

Der Brand ist gelöscht. Zurückgeblieben sind Ruß und verbrannte Einrichtungsgegenstände, Teppiche, Tapeten, Geräte, Elektrokabel und Bauschutt. Mit dieser Empfehlung wollen wir Ihnen eine Orientierungshilfe für den Umgang mit schadstoffbelasteten Räumen geben.

Schadstoffe und Brandgeruch

Nach Ablöschen des Schadenfeuers und Abkühlung des Brandgutes hat sich ein Teil der Verbrennungsprodukte als Ruß- und Rauchniederschlag  auf  Ihre  Einrichtung  verteilt.  Ruß und angebrannte oder verkokte Materialien (Brandrückstände) können giftige und reizende Stoffe enthalten. Deren Gehalt ist abhängig von der Art und Menge des verbrannten Gutes, vom Brandverlauf und der Abführung der Rauchgase.

Doch auch wenn Schadstoffe gebildet werden, bedeutet dies noch keine unmittelbare Gefährdung. Im Brandfall gebildete Schadstoffe sind häufig so stark an Ru  gebunden, dass eine Aufnahme über die Haut bei  einer möglichen Beschmutzung als gering angesehen werden kann.

Auch haben die Erfahrungen aus vielen Brandschäden gezeigt, dass brandbedingte Schadstoffe nur dort nachweisbar waren, wo auch optisch deutlich wahrnehmbare Brandverschmutzungen vorlagen. Mit der Entfernung der brandbedingten Verschmutzungen werden in der Regel auch die Schadstoffe beseitigt.

Bis zur endgültigen Sanierung kann ein mehr oder weniger intensiver Brandgeruch auftreten.  Eine gesundheitliche Gefährdung ist hierdurch normalerweise nicht zu erwarten. Dennoch sollten Sie, schon um sich vor ausdünstenden, reizenden Stoffen zu schützen, die folgenden Hinweise befolgen:


Die Räume sind nicht / beziehungsweise nur leicht verraucht

War Ihre Wohnung nicht direkt vom Feuer betroffen, sondern nur leicht verraucht (es sind keine Rußteilchen festzustellen), können Sie sich nach gründlicher Durchlüftung wieder dort aufhalten.


Die Räume sind verraucht oder verrußt

Wenn Ihre Wohnung allerdings direkt vom Brand oder von starker Verrauchung betroffen war, sollten Sie zunächst unbedingt folgende Ratschläge berücksichtigen:

  • Betreten Sie die vom Brand betroffenen Räume erst, wenn diese  erkaltet und gut durchgelüftet sind (ausgiebiges Lüften über mehrere Stunden ist erforderlich).
  • Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt notwendig in den betroffenen Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche oder Brandrückständen in saubere Bereiche.
  • Nehmen Sie zunächst nur äußerst wichtige Dinge (Dokumente, Wertsachen, benötigte Kleidung) aus Ihrer Wohnung mit.
  • Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder Kinderspielzeug aus Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein. Unbedingt benötigte Dinge sollten sie vor Gebrauch gründlich reinigen. Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung sichtbarer Rußspuren.
  • Verspüren Sie oder ein Angehöriger nach dem Brand Unwohlsein bzw. Übelkeit (Rauchvergiftungen können sich u. U. erst später bemerkbar machen), suchen Sie unbedingt einen Arzt auf.
  • Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter / Hauseigentümer und setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung (Hausratversicherung, Gebäudeversicherung) in Verbindung. Nutzen Sie die Erfahrung und Hilfe Ihres Wohngebäude- und Hausratversicherers.
  • Bitte denken Sie daran, alle weiteren Maßnahmen mit der Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter und dem Versicherer abzustimmen, um Nachteile bei der Schadensregulierung zu vermeiden.
  • Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für die kommende  Nacht eine Unterkunft bei Verwandten oder Freunden suchen.
  • Nahrungsmittel, die nicht in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
  • Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Schalten Sie vorhandene Lüftungs- und Klimaanlagen ab bzw. erst nach Beendigung der Sanierungsarbeiten wieder ein. 

Reinigung und Sanierung

Reinigungsarbeiten in Wohnbereichen, bei denen nur kleine Mengen verbrannt sind (z.B. Papierkorbbrand oder angebranntes Essen), können ohne Einhaltung besonderer Schutzmaßnahmen mit haushaltsüblichen Mitteln (Gummihandschuhe) durchgeführt werden.

Darüber hinausgehende Reinigungs- und Sanierungstätigkeiten sollten nur nach Absprache mit Ihrem Versicherer (Hausrat-/ Gebäudeversicherung) und den Fachdienststellen vorgenommen werden. Dafür stehen Fachfirmen zur Verfügung. 

Generell gilt

Vermeiden Sie

  • den direkten Hautkontakt mit dem Brandgut.
    Benützen Sie Einmalhandschuhe und Schutzkleidung.
  • eine Aufnahme der Schadstoffe durch Einatmen und Verschlucken.
    Rauchen und essen Sie nicht in der betroffenen Umgebung. Waschen Sie sich bei Verschmutzung gründlich die Hände.
  • eine Verschleppung in saubere Bereiche.
    Decken Sie verschmutzte Durchgangsbereiche mit Folien ab. Vermeiden Sie Staubaufwirbelungen. Reinigen Sie beim Verlassen der Brandbereiche die Schuhsohlen mit nassen Tüchern.

Infos und Hilfe

Wenn Sie weitere Fragen haben, die mit dem Schadensfall zu tun haben (z.B. zur Beseitigung von Brandschutt, Sanierung, Unterkunftsprobleme) setzen Sie sich bitte direkt mit einer der nachfolgend genannten Fachdienststellen in Verbindung (erreichbar während der üblichen Bürozeiten).

Sanierung
Gelbe Seiten - Suchbegriffe Brandschadensanierung oder Wasserschadensanierung    
www.gelbeseiten.de

Brandschuttentsorgung
Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen - Abfallwirtschaft
www.landkreis-wug.de/abfall

Weitere Hilfe
Marktgemeinde Pleinfeld
www.pleinfeld.de

Sie haben Fragen?

Freiwillige Feuerwehr Pleinfeld

09144 927582
info@feuerwehr-pleinfeld.de
Seilergasse 8
91785 Pleinfeld

Atemschutzzentrum Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen

09144 927582
atemschutz@feuerwehr-pleinfeld.de
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