Jährliche Fortbildung

Vorgaben nach FwDV 7 (Atemschutz)

Jährliche Fortbildung von Atemschutzgeräteträgern

Ziel der jährlichen Fortbildung ist es, die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz zu erhalten und die körperliche Belastbarkeit zu überprüfen. Im Rahmen der jährlichen Fortbildung müssen durch jeden Atemschutzgeräteträger neben der theoretischen Unterweisung mindestens zwei Übungen innerhalb von zwölf Monaten durchgeführt werden.

Bei der Belastungsübung muss die nach Abschnitt 2.1.2.2 der FwDV 7 geforderte Gesamtarbeit erbracht werden. Diese findet grundsätzlich im Atemschutzzentrum in Pleinfeld statt. Jeder Feuerwehr mit Atemschutzkomponente werden jährlich zwei Termine (zwischen Oktober und Februar) angeboten. Wird das Ausbildungsziel auch bei einer Wiederholung nicht erreicht, muss der Atemschutzgeräteträger eine arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen.

Die zweite Übung soll unter Einsatzbedingungen in einem dafür geeigneten Objekt durchgeführt werden; dies kann auch eine Atemschutz-Übungsanlage oder eine gleichwertige Anlage (z.B. Brandübungsanlage) sein. Die Einsatzübung muss Ausbildungsinhalte nach Abschnitt 6, Tabelle 2 der FwDV 7 enthalten. Diese Einsatzübung kann bei Einsatzkräften entfallen, die in entsprechender Art und Umfang unter Atemschutz im Einsatz waren.

Wer die erforderlichen Übungen nicht innerhalb von zwölf Monaten ableistet, darf grundsätzlich bis zum Erbringen der vorgeschriebenen Übungen die Funktion Atemschutzgeräteträger nicht wahrnehmen!

Belastungsübung im Atemschutzzentrum Pleinfeld

Die Belastungsübung ist in einer nach DIN 14 093 gestalteten Atemschutz-Übungsanlage oder mindestens in einer für eine Belastungsübung geeigneten, gleichwertigen Anlage durchzuführen.
Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von 80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.

Übungsablauf

  • Verrichten von 50 kJ Arbeit an Endlosleiter und Laufband im Konditionsraum
  • Begehen der verdunkelten Orientierungsstrecke im Übungsraum (Streckenlänge so gewählt, dass 30 kJ Arbeit erbracht werden)

Einsatzübungen am Standort

Bei den Übungen innerhalb der eigenen Feuerwehr soll der Atemschutzgeräteträger möglichst unter Einsatzbedingungen einsatztypische Tätigkeiten ausführen; beispielsweise retten von Personen, durchführen von Notfallübungen, vornehmen von Strahlrohren mit Schlauchleitungen unter Druck, öffnen von Türen, absuchen von Räumen mit unterschiedlichen Rückwegsicherungen, kennzeichnen von Räumen, besteigen von Leitern, einsteigen in Fensteröffnungen, in Stellung bringen von Ausrüstungsgegenständen, bergen von Gegenständen, verrichten von handwerklichen Arbeiten.

Bei jeder Einsatzübung muss eine Atemschutzüberwachung durchgeführt werden.
Bei Einsatzübungen ist ein Notfalltraining durchzuführen (zum Beispiel verunfallter Atemschutzgeräteträger, Atemluftvorrat neigt sich dem Ende, Rückweg versperrt, Notfallmeldung abgeben).

Folgende beispielhafte Hinweise zur realitätsnahen Darstellung und Durchführung der Einsatzübungen sollen beachtet werden:

  • Durch akustische Darstellungsmittel (zum Beispiel durch Einspielen von Hilfeschreien, Explosionsgeräuschen, Hundegebell) sowie durch Wärmequellen im Bereich von Engstellen und Durchstiegen können einsatzmäßige Bedingungen erzeugt werden.
  • Durch optische Darstellungsmittel (zum Beispiel durch Flackerlampen) und Vernebelung kann das Auffinden des Brandherdes erschwert werden.
  • Durch das Anbringen von Beschilderungen (zum Beispiel Gefahrenzeichen, Türschilder) und die Verwendung von zusätzlichen Darstellungsmitteln (zum Beispiel Atemluftbehältern, Behältnisse für Gefahrstoffe) kann das Absetzen von Lagemeldungen geübt werden.
  • Bei Übungen soll die Handhabung der Atemschutzgeräte trainiert werden. Besonders das An- und Ablegen des Atemanschlusses, der zusätzlichen Schutzausrüstung (zum Beispiel der Feuerschutzhaube), des Atemschutzgerätes sowie das korrekte Durchführen der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle trainiert.
  • Bei den Übungen ist der Wechsel der Druckbehälter und die Einsatzkurzprüfung durchzuführen.

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Freiwillige Feuerwehr Pleinfeld

09144 927582
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Seilergasse 8
91785 Pleinfeld

Atemschutzzentrum Lkr. Weißenburg-Gunzenhausen

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atemschutz@feuerwehr-pleinfeld.de
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